Hochbrück 8. Teil: 1990-2012

 

Ende der 1980er Jahre bis Ende der 90er Jahre wurden die Siedlungsgebiete „Seiler I“ und „Seiler II“ nördlich der bestehenden Siedlung Hochbrück gebaut, hauptsächlich Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser. Ein Lärmschutzwall schließt diese Häuser gegen die viel befahrene Schleißheimer Straße (B 471) ab. Auch die Jugendfreizeitstätte erhielt dort einen schönen Neubau, der 1999 eröffnet wurde und heute „Jugendhaus Hochbrück“ heißt, betreut vom Kreisjugendring München-Land. Es gibt dort verschiedene Angebote für Sport und Spiel, eine Disco und ein Jugendcafé.
Am 14. September 1990 wurde Garching zur Stadt erhoben.
Am 28. Oktober 1995 wurde der U-Bahnhof „Garching-Hochbrück“ am östlichen Rand des Gewerbegebiets eingeweiht als vorläufiger Endpunkt der Strecke der U6 von München über Fröttmaning. Die Fortsetzung über „Garching“ bis „Garching-Forschungszentrum“ wurde am 14.10.2006 eingeweiht. Das Gewerbegebiet und die Wohnsiedlung Hochbrück sind durch mehrere Buslinien an U- und S-Bahn angeschlossen: nach Oberschleißheim bzw. Unterschleißheim zur S1, über Neuherberg zur U-Bahn „Am Hart“, sowie die Ortslinie nach Garching. Am U-Bahnhof „Garching-Hochbrück“ entstanden inzwischen drei große Hotels.
Das Gewerbegebiet gewann durch die Ansiedlung weiterer großer Firmen wie Zeppelin-Baumaschinen und BMW. Es erhielt ein neues Gesicht und eine Aufwertung durch die Entwicklung des sog. „Business Campus München-Garching“ (zunächst „Vielberth-Park“ genannt nach der Projektgesellschaft aus Regensburg), nördlich des U-Bahnhofs. Dort haben sich zahlreiche kleinere und größere Firmen eingemietet und auch Abteilungen der Technischen Universität.
Zur besseren Erschließung für den Straßenverkehr wurde die B 471 östlich des Gewerbegebiets nach Süden verlegt mit einem neuen Autobahnanschluss „Garching-Süd“ und schließlich vom Autobahnanschluss „Garching-Nord“ eine Umgehungsstraße zum Gewerbegebiet geführt und die Kreuzung der beiden Straßen großzügig ausgebaut.

Veröffentlicht in den Garchinger Nachrichten vom 08.02.2013